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Info zur Umsetzung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Anwendung der Änderungen ab Montag, 29.November! tägliche Testung der SchülerInnen durch Selbsttests in der Schule (auch hier gilt: geimpft, genesen oder getestet) oder tägliche Vorlage eines gültigen Testzertifikates Befreiung von der Präsenzpflicht - schriftliche Abmeldung...
Wechselunterricht und Notbetreuung ab 27. April 2021
Gruppen wechseln täglich. Der Zutritt zur Notbetreuung ist an die Bedingungen aus § 11 Abs.9 der 11. Eindämmungsverordnung gebunden. Die Voraussetzungen zur Notbetreuung finden Sie in folgendem Dokument (Voraussetzung_Notbetreuung ). Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers...
