Schwimmunterricht im 2. Schuljahr
Sehr geehrte Eltern,
bald beginnt für Ihr Kind der Schwimmunterricht. Damit dieser für Ihr Kind mit viel Freude und Erfolg startet, ist eine frühzeitige Wassergewöhnung zu Hause eine wertvolle Unterstützung.
Wir möchten Ihnen dazu eine hilfreiche Reportage des NDR empfehlen. Hier erhalten Sie praktische Tipps, wie Sie Ihr Kind optimal auf den Kontakt mit Wasser vorbereiten können:
Wir freuen uns, wenn Sie diese Anregungen nutzen, um Ihrem Kind einen mutigen und sicheren Start im Schwimmbecken zu ermöglichen.
Informationen zum Umgang mit Krankheitssymptomen
Im Umgang mit Krankheiten handelt es sich immer um einen Abwägungsprozess zwischen Infektionsschutz und dem Recht der Kinder auf Teilhabe und Bildung.
Bitte beachten Sie als Eltern dabei:
- Ein einfacher Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher unauffälliger Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund vom Unterricht. Diese kinder können die Schule besuchen.
- Kinder, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.
- Kinder mit Symptomatiken wie
- Fieber
- starkem Husten
- Durchfall
- Erbrechen
- allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen etc.)
- Geruchs- oder Geschmacksstörungen
dürfen die Schule nicht besuchen.
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Liebe Eltern,
in diesen Dokumenten finden Sie wichtige Informationen zum Wechsel an die weiterführende Schule.
Flyer_Schullaufbahnberatung.pdf
Kompetenzanforderungen_EFV_Deutsch_Mathematik.pdf
Lizenzen & Quellen
- Flyer_Schullaufbahnberatung.pdf
Keine Lizenzdaten gefunden - Kompetenzanforderungen_EFV_Deutsch_Mathematik.pdf
Keine Lizenzdaten gefunden
Hinweis
Liebe Eltern,
bitte achten Sie darauf, die Parkplätze vom Gymnasium (Haus Cranach) sowie deren Einfahrt freizuhalten. Die Lehrkräfte sind auf diese angwiesen, um nach einem Gebäudewechsel pünktlich zu ihrem Unterricht zu erscheinen.
Vielen Dank
Bitte beachten!
Liebe Eltern,
aus Sicherheitsgründen ist das Betreten des Schulhofs erst nach Unterrichtsschluss gestattet.

